fbpx

Beleidigung im Straßenverkehr: Das kann teuer werden!

Veröffentlicht in Allgemein

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Im Straßenverkehr kommt es leider immer wieder zu Situationen, in denen sich ein Verkehrsteilnehmer von anderen ungerecht behandelt, genötigt oder gefährdet fühlt. Viele reagieren auf diese Umstände mit beleidigenden Aussagen und Gesten. Wir erklären Ihnen, was alles unter eine Beleidigung fällt, und mit welchen Strafen zu rechnen ist.

Das Wichtigste zuerst: Eine Beleidigung ist in Deutschland eine Straftat. Gemäß §185 Strafgesetzbuch kann jemand, der einen anderen beleidigt zu einer Geldstrafe oder in Extremfällen, sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Jede vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung stellt eine Beleidigung dar. Beleidigungen werden nur auf Anzeige verfolgt und verjähren nach drei Monaten, wenn keine Anzeige erfolgt.

Auch indirekte Formulierungen, beispielsweise nach dem Muster “am liebsten würde ich jetzt … sagen“ oder “Sie benehmen sich wie ein …“ stellen eine Beleidigung dar.

Welche Strafen sind zu erwarten?

Beleidigungen werden im Einzelfall nach ihrer Schwere und ihren Umständen beurteilt. Es gibt also keinen Katalog, in dem genau aufgelistet wird, welche Äußerungen und Gesten mit welchen Strafen zu belegen sind. Im Normalfall werden die meisten Beleidigungen im Straßenverkehr mit 20 bis 30 Tagessätzen geahndet. Ein Tagessatz ist immer ein Dreißigstel des Monatsgehaltes des Verurteilten. Kommt es zu einer gegenseitigen Beleidigung, steht es den Gerichten frei, die Strafen für beide Seiten gegeneinander aufzurechnen oder sogar eine oder beide Parteien freizusprechen.

Anders, als von den meisten Menschen angenommen, wird (in Deutschland) die Beleidigung eines Polizeibeamten übrigens nicht härter bestraft, als die einer anderen Person. Polizisten, besonders wenn sie gerade im Dienst sind, bringen jedoch meist jede Beleidigung zur Anzeige, wohingegen Privatpersonen dies häufig nicht tun.

Natürlich ist es das Beste, wenn es gar nicht zu einer Beleidigung kommt. Denn schlussendlich kann die nicht nur teuer werden, sie löst auch die Situation nicht, in der sie entstanden ist. Wer im Straßenverkehr aggressiv behandelt oder provoziert wird, sollte daher gut durchatmen und ruhig bleiben. Denn wenn eine Verkehrssituation weiter eskaliert, kann es durchaus gefährlich werden.

Fazit:

Beleidigungen sind nicht nur unangenehm und im Straßenverkehr völlig unangebracht, sie können auch richtig teuer werden. Über das genaue Strafmaß kann hierbei im Einzelfall nur ein Gericht entscheiden. Egal wie teuer eine bestimmte Aussage oder Geste werden kann: Am besten ist es ruhig zu bleiben und einfach weiterzufahren. So vermeiden Sie nicht nur Strafen wegen Beleidigungen, sondern auch gefährliche Folgesituationen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


      Verwandte Artikel:


Inhaltsrechte Text und Bild