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Ampelanlagen: „Rot“ heißt Stopp!

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Quelle: ADAC e.V.Quelle: ADAC e.V.

„…. noch mal schnell über die Ampel huschen, ist ja nur Gelb“ - mag sich so mancher Autofahrer auf dem Weg nach Hause denken. Die Konsequenzen daraus sind aber den wenigsten Fahrzeughaltern bewusst. Wir klären auf …

Teure Angelegenheit

Laut ADAC gibt es in Deutschland jährlich rund 260.000 Rotlichtverstöße. Unabhängig von den Gefahrensituationen und der hohen Anzahl von Unfällen, die aus dem verkehrswidrigen Verhalten resultieren, sollte jedem Einzelnen die Tragweite bezüglich der Verantwortung für sein Handeln im Straßenverkehr bewusst sein.

Denn, rücksichtsloses Verhalten wird strikt geahndet; wer eine rote Ampel missachtet, wird im günstigsten Fall mit einer Geldbuße von 90 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister bedacht. Sollte die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot gewesen sein, beträgt die Strafe 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Liegt dazu noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, sind sogar 320 Euro der Staatskasse gutzuschreiben.

Für Führerscheinneulinge gibt es Sonderregelungen: Während der Probezeit verlängert sich diese um zwei Jahre und zusätzlich wird der Fahrer noch zur Teilnahme an einem Aufbauseminar herangezogen.

Und wie funktioniert die Rotlichtüberwachung?

Das kennt der eine oder andere bereits aus der eigenen Erfahrung: Es blitzt oftmals gleich zweimal: Beim ersten Blitz wird das Überfahren der Haltelinie dokumentiert, der zweite Blitz erfolgt beim Überqueren des Kreuzungsbereiches.
Wichtig ist dieses getrennte Dokumentieren für die Einordnung des Deliktes: Hat man die Haltelinie nur knapp überfahren, gelangt sofort zum Stehen und setzt zurück, liegt, laut ADAC kein Rotlichtverstoß vor. Fortgesetztes Überqueren der Kreuzung wird unangenehm teuer und oftmals mit einem Fahrverbot bedacht.

Tipps rund um die Ampel

So mancher Autofahrer ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand, was Rotlichtregelungen angeht. Deshalb hier ein paar Infos zum Thema Rotlicht:

  • Was viele nicht wissen: Keine der Lichtzeichen (rot/gelb/grün) der Ampel entbindet von der Sorgfaltspflicht, das heißt: Immer aufmerksam den Kreuzungsbereich überqueren, auch bei einer Grünphase.
  • Wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist, darf aus dem rechten Fahrstreifen abgebogen werden. Dabei muss man darauf achten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, gerade auch Fußgänger, ausgeschlossen wird. Auch muss vor dem Abbiegen angehalten- und Fußgängern und Radfahrern die Vorfahrt gewährt werden.
  • Die Ampelphase Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“ und nicht, wie so mancher Verkehrsrowdy zu wissen glaubt: „Jetzt kann ich noch schnell drüberfahren…“. Nur, wer sich unmittelbar vor der Ampel befindet und eine gefährliche Bremsung riskieren müsste, darf weiterfahren.
  • Sollte die Ampel einmal ausfallen, gelten die aufgestellten Verkehrszeichen. Wenn keine Verkehrszeichen vorhanden sind, gilt die Regel: „rechts vor links“.
  • Ein Rotlichtverstoß kann auch durch Polizisten ohne ein Beweisfoto festgelegt werden, hier genügt es, wenn die Beamten das Verkehrsvergehen beobachtet haben.

Fazit

Ein bisschen weniger Eile, bitte! Viele Autofahrer versuchen noch „in der letzten Sekunde“ über die Ampel zu huschen und riskieren dabei nicht nur ihre Gesundheit, sondern gefährden auch andere Verkehrsteilnehmer. Dabei ist es so simpel: Einfach mal entschleunigen, denn spätestens an der nächsten Ampel steht man oftmals wieder hinter seinem ehemaligen Vordermann…

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