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Darf ein Nicht-Kunden Auto abgeschleppt werden?

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Quelle: Meliha Sarper/ACEQuelle: Meliha Sarper/ACE

Die Situation: Ein Nicht-Kunde parkt auf einem Kunden Parkplatz und das Auto wurde abgeschleppt. Ist das denn rechtens?

Auto abgeschleppt,  zu Recht?

Viele Autofahrer kennen das: Man hat es eilig und freut sich über eine gerade freigewordene Parklücke in der Nähe der Einkaufsmeile. Nun ist es doch ein wenig später geworden als geplant und man freut sich, die Einkäufe in das Fahrzeug zu verstauen. Aber die Parkbucht ist leer: „Abgeschleppt“: sagt die Ladenbesitzerin und beruft sich auf ihr Recht, den Parkplatz für ihre Kunden freizuhalten. Aber, ist das denn so einfach und was sagt das Gesetz?

Die Rechtsprechung ist eindeutig

Der Fall:  Einem Autofahrer, der auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes parkte, wurde das Fahrzeug nach längerer Parkdauer am frühen Abend abgeschleppt und der Besitzer musste die entstandenen Kosten tragen.
Dagegen klagte der Autofahrer, laut dem Urteil des Landesgerichts Magdeburg, 1 S 70/08, gibt es aber in der Sache keinen Interpretationsspielraum. Das Gericht entschied, dass der Vorgang durchaus rechtens war und der Kläger die Kosten tragen muss. Das Abschleppen des Autos ist nur in dem Falle rechtswidrig, wenn der Fahrzeughalter durch das Abschleppen schikaniert wird. In den meisten Fällen wird aber ein angemessener Kulanzzeitraum durch den Parkplatzbetreiber gewährt, eine exakt gestaffelte zeitliche Regelung gibt es zur Zeit nicht.

• Link z. Urteil des Bundesgerichtshof
Link z. Mitteilung Bundesgerichtshof

Fazit

Augen auf beim Parken, denn oftmals ist der Parkplatz in der Nähe von Geschäften ausschließlich den Kunden vorbehalten. Und wenn man dann länger parkt und daraufhin abgeschleppt wird, kann es teuer werden.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

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