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Einen Parkplatz freihalten – ist das erlaubt?

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Wenn die Parkplätze knapp werden, kommen immer wieder einige Fußgänger und Autofahrer auf die Idee, für jemand anderen eine Parklücke freizuhalten. Doch darüber, ob dieses Verhalten überhaupt zulässig ist und welche Konsequenzen möglicherweise drohen, macht sich kaum jemand Gedanken…

Die Motivation hinter dem Freihalten eines Parkplatzes kann sicher jeder nachvollziehen. Damit will ein Verkehrsteilnehmer schließlich jemandem einen Gefallen tun oder sicherstellen, dass er bei seiner Rückkehr wieder an seinem angestammten Platz parken kann. Doch egal ob mit einem Möbelstück, mit dem Pkw oder einfach mit dem eigenen Körper: Das Blockieren von Parkplätzen, um diese freizuhalten ist generell verboten.

Wer zuerst kommt, darf parken

Zuallererst verstößt es gegen den § 11 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO), denn danach hat derjenige das Recht auf einen Parkplatz, der diesen als erster mit seinem Pkw erreicht. Dieses Vorrecht bleibt übrigens auch dann erhalten, wenn der Fahrer zuerst rangieren muss um einzuparken und dazu weiter ausholt oder zunächst an der Parklücke vorbeifährt um dann rückwärts hinein zu fahren. Genauso verhält es sich, wenn direkt an einer Lücke darauf gewartet wird, dass diese frei wird.

Abhängig von den Umständen der Blockade können sich deren Verursacher aber nicht nur einer Ordnungswidrigkeit, sondern auch nach §240 Strafgesetzbuch (StGB) der kriminellen Nötigung schuldig machen. Denn im rechtlichen Sinne beeinflusst der Blockierende durch sein Verhalten gewaltsam das Verhalten des blockierten Autofahrers. Ob es zu einer Verurteilung wegen Nötigung kommt, hängt allerdings noch vom weiteren Auftreten des Versperrenden ab. Verhält sich dieser aggressiv, droht oder wird gar körperlich gewalttätig, wird dies vor Gericht mit höchster Wahrscheinlichkeit als Nötigung ausgelegt.

Auf Blockaden deeskalierend reagieren

Bei Blockaden von Parkplätzen kann es leicht zu hitzigen Situationen kommen, in denen sich beide Seiten leicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen. Wer als Autofahrer mit einem solchen Verhalten konfrontiert wird, sollte daher unbedingt ruhig bleiben und auf die beiderseitige Sicherheit achten. Reagieren Sie daher deeskalierend und geben Sie im Zweifel besser nach.

Falls Sie sich dafür entscheiden, trotz der Blockade in die Parklücke einzufahren, dann seien Sie dabei unbedingt besonders vorsichtig und lassen Sie es nicht darauf ankommen, sich selbst der Nötigung oder gar der Körperverletzung schuldig zu machen. Ein sehr umsichtiges Einfahren in die blockierte Parklücke ist nach Ansicht einiger Gerichte in dieser Situation allerdings zulässig.

Fazit

Egal wie unschuldig die Motive dafür teilweise sein mögen: Wer einen Parkplatz blockiert, verhält sich rechtswidrig und muss damit rechnen, dass dieses Verhalten Konsequenzen haben kann. Denn dieses stellt eine Ordnungswidrigkeit und unter Umständen sogar eine Nötigung dar. Werden Sie mit einer solchen Blockade konfrontiert, dann sollten Sie unbedingt deeskalieren und die Situation nicht noch weiter hochkochen lassen. Im Zweifel gilt hier die Redensart “der Klügere gibt nach“.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

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