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Kfz-Zulassung ab sofort online möglich

Veröffentlicht in Tipps & Trends

Update: Im Jahr 2019 soll es in Deutschland eine signifikante Neuerung bei der Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen geben. Das sehen Pläne des Bundesverkehrsministeriums vor, das diese Behördengänge künftig über das Internet möglich machen will.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EUDas Programm des Bundes zur Modernisierung des Kfz-Zulassungswesens mit dem Namen “i-Kfz“ läuft bereits seit dem Jahr 2015. Die erste signifikante Neuerung für den Verbraucher, die im Zuge des Programms eingerichtet wurde, ist die digitale Außerbetriebsetzung und Wiederanmeldung, die auf den Portalen der Zulassungsbehörden bereits verfügbar sind. Über das Internet angemeldet werden kann bislang allerdings nur ein Fahrzeug, das zuvor im selben Zulassungsbezirk von demselben Halter und mit demselben amtlichen Kennzeichen abgemeldet wurde.

Wie funktionieren die Online-Behördengänge?

Voraussetzung für sämtliche digitale Behördengänge ist schon heute die Nutzung des neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Funktion. Mithilfe des Ausweises und eines entsprechenden Lesegeräts oder der Ausweis-App auf Ihrem Smartphone können Sie sich im Internet ausweisen. Darüber hinaus benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, denn diese erhält einen speziellen Sicherheitscode für die Online-Zulassungsstelle - vorausgesetzt, dass er seit dem 01.01.2015 ausgestellt wurde.

Nun kann das Fahrzeug auf der Webseite des örtlichen Straßenverkehrsamtes ab- oder wieder angemeldet werden. Dabei wird derzeit eine Bearbeitungsgebühr von ca. 6-7€ fällig, anschließend erhalten Sie die ausgestellten Unterlagen per Post. Dem Vernehmen nach sollen die erweiterten Optionen der Online-Behörden genauso ablaufen, wie die bereits bestehenden Funktionen.

Die nächste Ausbaustufe der Online-Zulassung ist 2019 gestartet

Die Verordnung zum Ausbau des digitalen Angebots der Kfz-Zulassungsstellen ist zum 01. Oktober 2019 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist es privaten Fahrzeughaltern möglich, Erstzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen durchzuführen. In einigen Landkreisen und Städten muss der Antragssteller anschließend allerdings trotzdem zur Zulassungsstelle um die amtlichen Siegel auf das neue Kennzeichen kleben zu lassen. Ob dies an Ihrem Wohnort ebenfalls notwendig ist, oder ob Sie die Siegel per Post erhalten können, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte zu den Plänen seiner Behörde, man wolle lästige Behördengänge abschaffen und zu einer modernen und papierlosen Verwaltung gelangen. Darüber hinaus soll der Neu- und Gebrauchtwagenmarkt von der schnelleren Bearbeitung der Anträge profitieren.

Fazit:

Zuverlässige und benutzerfreundliche Web-Angebote der Behörden sind eine willkommene Alternative zur Wartezeit auf dem jeweiligen Amt. Durch den Ausbau der Online-Funktionen bei den Kfz-Zulassungsstellen können dem Verbraucher viele langwierige Behördengänge erspart werden.

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


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