Parkplatz freihalten

Parkplatz freihalten – ist das eigentlich erlaubt?
Viele Autofahrer kennen das Problem: Man möchte einen Parkplatz reservieren um sicherzustellen, dass man nach dem Einkauf oder einem Termin auch einen Platz hat. Es stellt sich also die Frage, ob es erlaubt ist einen Parkplatz freizuhalten, indem man diesen beispielsweise mit einem Gegenstand blockiert oder den Beifahrer bittet, diesen freizuhalten?
Was sagt die StVO?
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass das Blockieren oder unrechtmäßige Reservieren von Parkplätzen ohne berechtigten Grund nicht erlaubt ist. Das sogenannte „Parken“ ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wer einen Parkplatz unrechtmäßig blockiert, kann mit einem Bußgeld oder sogar einem Abschleppverfahren rechnen.
Was ist also erlaubt?
Das Freihalten eines Parkplatzes, um ihn später selbst zu nutzen, ist nur dann erlaubt, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Das bedeutet, dass das absichtliche Freihalten durch Gegenstände oder das Parken in einer Weise, die den Verkehrsfluss behindert, verboten sein kann. Besonders problematisch wird es, wenn dadurch andere Fahrer keinen Platz finden oder der Verkehrsfluss erheblich gestört wird.
Fazit
Kurz gesagt: Es ist grundsätzlich nicht erlaubt einen Parkplatz absichtlich unrechtmäßig zu blockieren oder zu reservieren. Wer einen Parkplatz benötigt, sollte auf legale und faire Weise vorgehen, um Konflikte und Bußgelder zu vermeiden. So tragt ihr zu einem reibungslosen Verkehrsfluss bei und vermeidet unnötigen Ärger!
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