Quelle: ASFINAGIn einigen Ländern in Europa müssen Autofahrer Mautgebühren für die Nutzung der Autobahnen entrichten. Mal wird eine Vignette benötigt, mal muss eine streckenbezogene Maut bezahlt werden. Wohl das berühmteste Beispiel ist die Vignette in Österreich. Doch wer die Vignette falsch aufklebt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wir erklären, wie Sie es richtig machen!
Die Kontrollsysteme lassen selten einen Mautsünder durch das eng gestrickte Netz durchrutschen. Auch wer womöglich nicht vor Ort direkt erwischt wurde, könnte sich bei dem Blick in den Briefkasten wundern. Dank einer Kennzeichenerfassung, worüber der Fahrzeughalter ermittelt werden kann, erreichen die Bußgelder jeden Autofahrer.
Wer ohne Vignette in Österreich auf die Autobahn fährt, muss eine Ersatzmaut von 120 € zahlen. Die Strafe kann sogar noch ansteigen, denn wer die geforderte Summe nicht begleicht, riskiert die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und somit eine Strafe zwischen 300 Euro bis maximal 3.000 Euro. Wird eine vorsätzliche Manipulation nachgewiesen, droht, neben dem Bußgeldverfahren, die doppelte Ersatzmaut. Doch auch in Bulgarien, Lettland, Moldawien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Schweiz herrscht Vignettenpflicht. Die Strafen sind nicht ohne. Das große Problem: Viele Autofahrer wissen nach einem Strafzettel nicht, was Sie falsch gemacht haben.
So kleben Sie richtig
- Ziehen Sie die Vignette vorsichtig von der Folie ab und bringen Sie sie gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe an. Diese sollte sauber, trocken und fettfrei sein. Empfohlen wird links oben (Fahrerseite) oder an der Scheibe hinter dem Rückspiegel. Die bulgarische und tschechische Vignette sollte auf der Beifahrerseite (innen rechts unten) angeklebt werden.
- Bei Motorrädern gehört die Vignette an ein schwer auswechselbares Teil am Vorderrad.
- Bei Kälte oder Frost sollten Sie die Scheibe vorher durch die Autoheizung anwärmen oder verlegen die Klebeaktion in die Garage. Das gilt auch, wenn Sie die Vignette entfernen.
- Bewahren Sie die Trägerfolie auf. Der untere Abschnitt der Vignette ist Ihr Kaufbeleg, damit bekommen Sie z.B. in Österreich kostenlos eine Ersatzvignette, wenn zum Beispiel nach einem Bruch der Windschutzscheibe.
- Besonders wichtig: Kontrollieren Sie beim bzw. nach dem Kauf auf die richtige Lochung. Denn bei einem Fehler haftet immer der Autofahrer und nicht der Verkäufer.
Pkw-Vignette
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Die häufigsten Fehler
- Ein böser Trugschluss, der teuer werden kann: Weil keine Verkaufsstelle auf der Route lag, wird zunächst ohne Vignette gefahren, um dann am ersten Autobahnrasthof, der diese verkauft, eine zu erwerben. Wird man auf dem Weg dorthin aber ohne Vignette gefilmt, wird die Ersatzmaut fällig. Bereits Autobahnstrecken im Grenzgebiet und können Sie an vielen Verkaufsstellen eine Vignette kaufen, noch bevor Sie Ihr Ausgangsland verlassen.
- Viele Autofahrer kaufen zwar eine Vignette, aber kleben diese in der Eile nicht auf und legen diese lediglich auf das Armaturenbrett. Man kann es ja später im Zielort angekommen ordentlich aufkleben. Ein Trugschluss! Besonders die Überwachungskameras des österreichischen Autobahnbetreibers ASFINAG erfassen diesen Tatbestand und eine Ersatzmaut wird fällig. Da die Vignette an der Windschutzscheibe kleben muss, ist ein Einspruch in diesem Fall zwecklos.
- Ein Fehler, der ebenfalls sehr oft gemacht wird, hängt mit dem Anbringen der Vignette zusammen, die falsch oder nur halb aufgeklebt wird. Dabei muss die Trägerfolie vollständig entfernt werden. Und: Klebt die Vignette erst einmal an der Windschutzscheibe, darf dies auch nicht mehr abgezogen werden, um beispielsweise die Klebeposition anzupassen. Durch das Abziehen wird diese beschädigt, was dazu führen kann, dass man einer Kontrolle des Missbrauchs beschuldigt wird.
- Die Positionierung der Vignette ist ein weiterer häufig gemachter Fehler. Die Vignette sollte vom Fahrer aus gesehen auf der linken Seite der Windschutzscheibe in Augenhöhe, also zwischen 150 und 170 cm über dem Boden, angebracht werden. Besonders bei Vans, SUVs, Wohnmobilen und Caravans werden die Vignetten meist viel zu hoch aufgeklebt, sodass das Überwachungssystem Probleme hat, die Vignetten ordnungsgemäß zu erfassen. Aber auch an anderen Stellen hat die Mautvignette nichts zu suchen. Sie sollte weder auf Tönungsstreifen, noch an die Seitenscheibe, auch wenn diese nicht versenkbar ist, oder an eine spezielle Halterung geklebt werden. Für Motorräder ist die Stelle als nicht auswechselbares Teil des Zweirads vorgegeben. Es ist verboten, die Vignette auf beweglichen Teilen wie Taschen oder gar dem Helm des Fahrers anzubringen.
- Ebenfalls ein beliebter Fehler ist es mit einer ungültigen Vignette über die zahlungspflichtigen Autobahnen zu fahren. Es gibt ein Stichdatum, wann eine neue Vignette an der Windschutzscheibe kleben muss: den 31.01. des Folgejahres!
So entfernen Sie die Vignette richtig
- Mit einem Vignettenschaber oder einem Glasschaber können Sie die Vignette problemlos entfernen. Dazu heben Sie die Vignette an einer Ecke an, ziehen sie vorsichtig ab und reiben die Rückstände mit einem angefeuchteten Tuch von der Scheibe.
Fazit
Wer die oben genannten Regeln beachtet, muss nicht befürchten, dass ein Bußgeld in den Briefkasten flattert. Falls beim Verkauf die Vignette falsch gelocht wurde, haben Sie eine Chance via Einspruch die Ersatzmaut zurückzubekommen. Wichtig dabei: Bewahren Sie den Kaufbeleg für die Mautvignette immer ein paar Wochen auf. Wer das Kleben und Kratzen satthat, kann auch auf die digitale Form zurückgreifen. Tipp: Wer auf die Klebemaut nicht verzichten will, kann sich auch an eine unabhängige Kfz-Werkstatt in Grenznähe wenden.
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