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Kfz- Ummeldung: Kosten, Fristen und Bußgelder

Veröffentlicht in Finanzen

Damit es im Straßenverkehr bewegt werden darf, muss ein Auto ordnungsgemäß zugelassen sein.  Da bei der Zulassung auch die Adresse des Fahrzeughalters eingetragen wird, muss das Auto nach jedem Umzug umgemeldet werden. Was dabei zu beachten ist und welche Strafen drohen, wenn man die Ummeldung versäumt, erfahren Sie hier.

Quelle: KBAQuelle: KBAUmzüge sind immer mit einigen Behördengängen verbunden. Schließlich besteht in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht. Danach muss jeder Einwohner dem Staat mitteilen, wo er seinen Hauptwohnsitz und gegebenenfalls seine Nebenwohnsitze hat. Das soll der Polizei und anderen Behörden ihre Arbeit erleichtern. Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes muss auch das Auto umgemeldet werden. So soll gewährleistet werden, dass der Fahrzeughalter seine Steuern entrichtet und für den vorgeschriebenen Versicherungsschutz seines Kraftfahrzeugs sorgt. Die Kfz-Ummeldung findet ebenso wie die An- und Abmeldung auf der örtlichen Zulassungsstelle statt. Von dort werden die Informationen an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) übermittelt, dass in seinem Zentralen Fahrzeugregister alle Informationen zur Zulassung und Versicherung jedes Fahrzeugs speichert.

Im Gesetz ist festgelegt, dass die Ummeldung “unverzüglich“ stattfinden muss. Das bedeutet, der Gang zur Zulassungsstelle muss so bald, wie möglich angetreten werden. Eine zeitliche Frist findet sich im Gesetz also nicht. Allerdings steht es den jeweiligen Zulassungsbehörden frei, selbst eine Frist zu setzen, in der die Ummeldung zu erfolgen hat. Daher setzen diese ihre eigenen Fristen selbst.

Was geschieht, wenn ich mein Auto nicht ummelde?

Wird das Auto zu spät oder gar nicht umgemeldet, darf die Behörde ein Bußgeld verlangen. Die Höhe dieser Strafe ist meist abhängig von dem Zeitraum, der seit dem Umzug verstrichen ist.. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats umgemeldet, drücken viele Zulassungsstellen ein Auge zu. Bei längerer Verzögerung werden bis zu 50€ Bußgeld fällig.

Innerhalb der regulären Fristen kostet die Ummeldung rund 25 bis 30 Euro und ist, ohne Wartezeit, in rund zehn Minuten abgeschlossen. Um die Wartezeiten zu reduzieren, sollte vorab ein Termin mit der Zulassungsstelle vereinbart werden. In der Regel ist dies heute über das Internet möglich.

Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden gegebenenfalls Kosten für ein neues Kennzeichen und die Reservierung und Ausgabe eines Wunschkennzeichens fällig.

Fazit

Bei jedem Umzug ist nicht nur die Anmeldung des neuen Wohnsitzes auf dem Einwohnermeldeamt nötig. Auch das Auto muss umgemeldet werden, damit die Angaben im Fahrzeugregister mit dem Wohnsitz des Fahrzeughalters übereinstimmen. Um Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Autofahrer ihr Fahrzeug daher direkt nach dem Umzug ummelden. Übrigens: Wenn Sie selbst keine Zeit haben, die Zulassungsstelle aufzusuchen, können Sie einer anderen Person schriftlich die Vollmacht zur Ummeldung Ihres Autos erteilen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU, KBA


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