fbpx

Parkscheibenpflicht auf Supermarkt-Parkplätzen

Veröffentlicht in Allgemein

Diese “Knöllchen“ sind besonders ärgerlich: Zunehmend beauftragen Supermärkte externe Unternehmen mit der Kontrolle ihrer Parkplätze. Das Vorgehen dieser Firmen und die verhängten Strafzahlungen sind dabei ausgesprochen fragwürdig.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EUWer als Kunde eines Supermarktes nach dem Einkauf plötzlich 30 bis 50 Euro wegen einer fehlenden Parkscheibe bezahlen soll, der ist zu Recht verärgert. Strafzettel wie diese kommen zustande, weil einige Supermärkte die Kontrolle der eigenen Parkplätze an private Parkraumüberwacher abgeben. Diese Firmen wiederum verdienen ihr Geld mit dem Eintreiben der, fälschlicherweise oft als “Bußgelder“ bezeichneten, Vertragsstrafen von den parkenden Kunden der Geschäfte.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass es natürlich richtig ist, dass die Inhaber dieser Supermärkte die Parkplätze für die eigenen Kunden freihalten möchten. Alles andere als seriös ist jedoch das Vorgehen der von ihnen beauftragen Bewachungsunternehmen, allen voran das der berüchtigten Firma Park&Control.

Medienberichten zufolge drängen Außendienstmitarbeiter des sogenannten “Parkraumbewirtschafters“ die lokalen Supermarktbetreiber wohl in großer Zahl zum Abschluss von Überwachungsverträgen. Anschließend wird in die AGB des Geschäftes eine Klausel aufgenommen, nach der beim Parken ohne Parkscheibe eine Vertragsstrafe fällig wird, an den Parkflächen werden dazu entsprechende Schilder aufgestellt. Ab diesem Moment fahren Angestellte von Park&Control in regelmäßigen Abständen auf diesen Parkplätzen Streife und registrieren elektronisch, in welchen Fahrzeugen keine Parkscheibe liegt. Die Halter dieser Autos bekommen von Park&Control eine teure Rechnung über die vereinbarte Vertragsstrafe.

Scharfe Kritik am Geschäftsmodell

Wer sich mit den Parkplatzwächtern auseinandersetzt, der findet schnell heraus, dass es von vielen Seiten deutliche Kritik an deren Geschäftspraktiken gibt. So berichten viele verärgerte Kunden, dass die Hinweisschilder versteckt oder schlecht sichtbar angebracht seien. Hinzu käme, dass die Angaben darauf so klein aufgedruckt seien, dass es unmöglich sei, diese bei der Einfahrt auf den Parkplatz vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Vereinzelt schreiben Autofahrer im Internet sogar, dass sie trotz korrekt ausgelegter Parkscheibe eine Vertragsstrafe an Park&Control zahlen sollten.

Ein fränkischer Automobiljournalist berichtete außerdem vor rund anderthalb Jahren dazu, dass dieser Parkplatzwächter selbst Plätze auf fremden Stellflächen vermietete. Wer darauf einging sollte angeblich vor den Strafgebühren sicher sein. Diese Praxis wurde anscheinend mittlerweile wieder eingestellt.

Wie ist mit einem Knöllchen vom Supermarktparkplatz umzugehen?

Wer nach dem Einkauf eines dieser Knöllchen an seinem Auto findet, der sollte zunächst mit dem “Strafzettel“ und seinem Kassenbeleg in den Markt gehen und auf eine Stornierung der Gebühr bestehen. Wie das Magazin “Auto Straßenverkehr“ berichtet, sichern zumindest Rewe und Aldi Süd in diesen Fällen eine kundenfreundliche Regelung zu. Wenn das nicht hilft, kann die Strafe schriftlich angefochten werden, falls nötig mit der Hilfe eines Rechtsanwalts.

Mit einer Grundsatzentscheidung (Az.: XII ZR 13/19) hat der Bundesgerichtshofs (BGH) den privatwirtschaftlichen Parkplatzwächtern nun erhebliche Schützenhilfe geleistet. Denn während die Kontrolleure bei der Kontrolle ohnehin nur die Kennzeichen aufschreiben können und keinerlei Befugnis zur Identitätsfeststellung des Fahrers haben, können Sie den Autobesitzer über eine sogenannte Halterabfrage ermitteln. Anschließend bekommt der Fahrzeughalter das Knöllchen per Post - egal ob er selbst das Auto falsch abgestellt hat oder nicht. Anders als die niedrigeren Instanzen haben die Richter aus Karlsruhe nun entschieden, dass der Fahrzeugbesitzer auch für Privatknöllchen aufkommen muss, die er gar nicht selber verschuldet hat. Gerichtlich abwenden kann er diese Kosten künftig nur, wenn er den tatsächlichen Fahrer anschwärzt.

Dürfte mein Auto abgeschleppt werden, wenn es ohne Parkscheibe auf einem Supermarktparkplatz steht?
Ja, sofern dies auf Hinweisschildern oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzbetreibers angedroht ist. Dem Vernehmen nach sind Vertragsstrafen jedoch mittlerweile um Größenordnungen häufiger als das Abschleppen.

Fazit

Auch wenn ihnen der Anschein einer offiziellen Amtshandlung gegeben werden soll, sind Strafzettel auf Supermarktparkplätzen oft ein völlig anderer Fall. Sie sind nicht nur häufig deutlich teurer als Knöllchen vom städtischen Ordnungsamt, sie dienen außerdem vorrangig dem Profit der Kontrollfirmen und nicht einer fairen Parkplatzregelung im Sinne der Allgemeinheit. Die Nutzung einer Parkscheibe auf dem Parkplatz des Supermarktes schiebt möglichen Vertragstrafen einen Riegel vor. Kommt es dort dennoch zu einem solchen Strafzettel, helfen eventuell (schriftlicher) Widerspruch und möglicherweise ein Gang zum Rechtsanwalt.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Falls Sie Unterstützung in Rechtsfragen benötigen,
wenden Sie sich an unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

      Verwandte Artikel:


Inhaltsrechte Text und Bild