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Checkliste: Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall?

Veröffentlicht in Unfall

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Wenn’s gekracht hat, ist der Schreck meistens groß. Viele Autofahrer sind unsicher, wie man sich in einer derartigen Situation richtig verhält. Was muss ich tun? Wer kann mir helfen? Hier die Checkliste für den Ernstfall:

Checkliste: Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall?

Sofort

  • Schalten Sie den Warnblinker ein. Ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. In der Stadt genügen 50 Meter Abstand zum Unfallort, Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn sollten es mindestens 200 Meter sein.
  • Bringen Sie sich in Sicherheit. Verlassen Sie das Fahrzeug und die Fahrbahn und stellen Sie sich hinter die Leitplanke oder an den Straßenrand. Achten Sie auf Ihre Umgebung und eventuell herannahende Fahrzeuge. Kleine Brände sollten, sofern gefahrlos möglich, sofort gelöscht werden.
  • Rufen Sie die Rettungskräfte per Mobiltelefon unter der 112 oder an einer Notrufsäule. Beachten Sie hier die grundlegenden Informationen: Name, Ort, Anzahl der Verletzten, Unfallschilderung. Warten Sie ab, ob Rückfragen gestellt werden. Bei der Standortbestimmung auf Landstraßen helfen Stationstafeln, auf Autobahnen Autobahnkilometerschilder weiter. Notieren Sie die aufgebrachten Ziffern und geben Sie diese an den Notruf weiter.
  • Sind andere Menschen verletzt? Bringen Sie Verletzte in Sicherheit. Leisten Sie Erste Hilfe und beruhigen Sie die Verletzten.

Wer ist schuld?

  • Auch wenn das Unfallgeschehen eindeutig erscheint, holen Sie die Polizei zur Hilfe.
  • Sie brauchen nicht zu entscheiden, wer Schuld an dem Unfall ist. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern rufen Sie die Polizei, damit diese das Geschehen klärt. Über die Schuldfrage entscheidet dann später ein Gericht. Sind Sie der Geschädigte, dann nutzen Sie in jedem Fall Ihr Recht auf einen Anwalt.

Quelle: HUK-COBURGSituation klären

  • Bei einem kleinen Unfall sollte es im Normalfall ausreichen, Fotos vom Unfallort zu machen und das Auto an die Seite zu fahren, damit die Straße wieder frei ist.
  • Fotografieren Sie die Fahrzeuge und Spuren des Unfalls wie Bremsspuren oder ausgetretene Flüssigkeiten. Gegenstände oder unfallauslösende Faktoren, wie Schnee, Öl auf der Fahrbahn oder Schlaglöcher etc. sollten sie ebenfalls ablichten.
  • Notieren Sie die amtlichen Kennzeichen, Marke und Typ aller beteiligten Fahrzeuge.
  • Schreiben Sie sich Name, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners auf. Sichern Sie Beweismittel.
  • Notieren Sie auch die Namen und Adressen von Zeugen.
  • Beim Eintreffen der Polizei lassen Sie sich Namen und Dienststelle der Polizeibeamten geben.
  • Sollten Sie sich, bei einem Bagatellschaden, gegen Polizeibeteiligung entschieden haben, füllen Sie ein Unfallprotokoll aus, das beide Unfallgegner unterschreiben. Dabei geht es darum, festzuhalten, was passiert ist und nicht um die Schuldfrage. Ein Beispiel für den Europäischen Unfallbericht finden Sie hier.

Nach dem Unfall

  • Informieren Sie Ihre Versicherung.
  • Sollte die Schuld eindeutig auf Seiten des Unfallgegners liegen, haben Sie das Recht, auf Kosten seiner Versicherung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Bitte denken Sie aber in diesem Falle unbedingt an eine schriftliche Rückversicherung beim Versicherungsträger der Gegenpartei.
  • Ist der Schaden offensichtlich klein, also ein sogenannter Bagatellschaden unter ca. 720 Euro, können Sie Ihr Auto in eine Werkstatt bringen. In der Regel genügt es, dort einen Kostenvoranschlag machen zu lassen und diesem der gegnerischen Versicherung zuzuschicken. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich unter einem kleinen Schaden, wie z.B. einer Beule in der Stoßstange, ein umfangreicherer Schaden verbergen kann.
  • Bei Bagatellschäden (z.B. leichte Beschädigungen beim Parken) dürfen Sie, falls kein Ansprechpartner ausfindig gemacht werden kann, nach 30 Minuten den Ort verlassen. Hinterlassen Sie aber auf jeden Fall Ihre Personalien und Telefonnummer. Besser ist es jedoch, auch in diesem Fall die Polizei zu rufen, so kann Ihnen im Nachhinein keine Unfallflucht vorgeworfen werden.
  • Sollte der Schaden offensichtlich grösser sein, beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter. Dabei sind Sie nicht an die Vorschläge der gegnerischen Versicherung gebunden. Ein Gutachter kann auch feststellen, in welchem Umfang der Wert des Wagens durch den Unfall gemindert wurde. Auch dafür steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Falls die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, können Sie einen Gutachter um ein Kurzgutachten bitten. Das ist weniger ausführlich, aber auch deutlich günstiger als ein normales Gutachten und wird in der Regel von den Versicherungen erstattet.

Reparatur

  • Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihre Werkstatt frei zu wählen. Wählen Sie in diesem Fall einen Betrieb, der ausschließlich in Ihrem Interesse handelt. Entsprechende qualifizierte Kfz-Meisterbetriebe finden Sie in unserer Werkstattsuche.
  • Nutzen Sie im Haftpflichtfall Ihr Recht auf einen Anwalt und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, denn es geht darum, Sie als Geschädigten durch die Unfallschadenabwicklung schadlos zu stellen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU; HUK-COBURG

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