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Ab wann gilt eine Fahrbahn als „nass“?

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Nicht nur für Versicherungen, sondern gerade für den Autofahrer im Alltag hat die Definition von „Nässe“ große Auswirkungen auf die Regeln und Vorgaben im Straßenverkehr. Auch für Geschwindigkeitsbegrenzungen ist das auschlaggebend …

Nass, feucht oder nur etwas klamm?

Natürlich ist es für den Laien nicht einfach, festzustellen, ob die Fahrbahn per Definition nur etwas „feucht“ oder komplett „nass“ ist. Denn allzu oft ist man gerade auf der Autobahn oder der Landstraße unterwegs und ein leichter „Nieselregen“ setzt ein. Für eine geschlossene Wasserdecke reicht es nicht, aber die Fahrbahn ist feucht. Ist dann der Autofahrer schon in der Pflicht, die angezeigte, nässeabhängige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten? Gibt es Richtlinien oder klare Vorgaben in puncto Nässe, die dem Autofahrer anzeigen: Achtung, ab hier gelten nässebedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Auf keinen Fall sind die Gefahren zu unterschätzen, die von einer feuchten Fahrbahn ausgehen. Und gerade nach längeren Trockenperioden sind genug Staub- und Abriebpartikel auf der Straße, um bei einem einsetzenden Regen die Straße sofort in eine Rutschbahn zu verwandeln. Und das wird mit zunehmender Nässe nicht besser, denn ist erstmal eine geschlossene Wasserdecke erreicht, wird bei nicht angepasster Geschwindigkeit zusätzlich auch Aquaplaning ein Thema.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUWie sehen die gesetzlichen Vorgaben aus?

Dazu entschied der Bundesgerichtshof: Bei „Nässe“ muss die Fahrbahn komplett mit einem Wasserfilm überzogen sein (Az. 4 StR 560/77). Das erklärt sich im Normalfall von selbst, allerdings bleiben viele Fragen zu Details offen. Denn bereits 1977 hatte der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, das: „Bloße Feuchtigkeit noch keine Nässe sei“ und „die Fahrbahn erst dann nass sei, wenn sich auf ihrer gesamten Oberfläche ein erkennbarer Wasserfilm gebildet habe“ -  der könne dann allerdings auch dünn sein. Was dann allerdings die Frage aufwirft, wie die Definition von „dünn“ aussehen könnte …

Gesunder Menschenverstand und Augenmaß

Dass bereits mit einer feuchten Fahrbahndecke nicht zu spaßen ist, haben viele Autofahrer schon oft genug erfahren müssen. Denn bereits beim Einsetzen des Regens entsteht durch Ablagerungen und Straßenschmutz eine Emulsion, die die Haftung der Reifen auf der Fahrbahn drastisch einschränkt. Somit wird nicht nur der Bremsweg verlängert, das Fahrzeug kann bei Bremsmanövern oder in Kurven leicht ausbrechen und gefährliche Situationen sind dann vorprogrammiert.

Hat dann der Regen die Fahrbahn komplett durchnässt, droht ein Aufschwimmen des Fahrzeugs, das Aquaplaning. Deswegen ist bei der Einschätzung der Fahrbahnnässe ein gesunder Menschenverstand gefragt. Denn – egal ob die Fahrbahn nur ein wenig feucht oder komplett mit einem Wasserfilm überzogen ist, muss die Geschwindigkeit des Fahrzeugs konsequent den Verkehrsverhältnissen angepasst werden.

Tempobegrenzung „Bei Nässe“

Schilder, mit der Geschwindigkeitsbeschränkung: „80“ und dem Zusatz „Bei Nässe“ findet man oft auf Autobahnen oder Landstraßen, auf denen mit einem rutschigen Straßenbelag oder Aquaplaning zu rechnen ist. Ein leichtes Nieseln mit wenig Niederschlagsmenge wird hier voraussichtlich nicht die Definition von „Nässe“ erfüllen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen treten deshalb noch nicht in Kraft.

Sollte allerdings bereits Wasser durch vorherfahrende Fahrzeuge aufgewirbelt werden, oder eine klare, durchgängige Wasserfläche auf der Straße zu erkennen sein, heißt es: „Fuß vom Gas“ und die Geschwindigkeitsvorgaben greifen. Im Zweifelsfall also die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation anpassen und vorausschauend und defensiv fahren.

Auch Versicherungen sträuben sich

Wurde das Nässe-Limit übertreten, müssen Beteiligte an einem Verkehrsunfall mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. In Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist bei einer erheblichen Überschreitung des Tempolimits und einem damit verbundenen Unfall mit einer Verweigerung der Kasko-Versicherungsleistung oder sogar Regressforderungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu rechnen.

Fazit

„Augen auf im Straßenverkehr“: das gilt gerade bei einer nassen Fahrbahn. Denn allzu oft wird die eigene Geschwindigkeit in Verbindung mit der Haftungsfähigkeit der Fahrbahndecke unterschätzt. Wichtig ist, auf Zeichen von Nässe zu achten, wie z.B. eine leicht spiegelnde Oberfläche und Aufwirbeln von Wasser durch vorausfahrende Fahrzeuge. Im Zweifelsfall: „Runter vom Gas“ und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen. Nur so kann man die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

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