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Verhalten im Notfall: Die Rettungsgasse rettet Leben!

Veröffentlicht in Sicherheit

Quelle: ADAC e.V.Quelle: ADAC e.V.

Bei Autounfällen mit Verletzten zählt jede Sekunde, denn sie kann über Leben und Tod entscheiden. Was können wir als Autofahrer dazu beitragen, die Rettungskräfte auf dem Weg zum Unfallort möglichst gut zu unterstützen?

Die Zeit läuft, der Verkehr steht still. Für viele Autofahrer ist das eine Geduldsprobe. Sie sind in Eile, gelangweilt oder genervt. Umso mehr, wenn sie den Auslöser des Stillstands nicht sehen können. Und nun passiert es: Der Vordermann versucht, sich ein Bild von den Geschehnissen vor sich zu machen und zieht, wie von Geisterhand gezogen, ganz langsam ans äußerste linke Ende der mittleren Spur. Dann folgt der komplette Stillstand, nichts geht mehr. Wenn nun die Rettungskräfte versuchen, sich einen Weg durch die Blechkarawane zu bahnen, stoßen sie spätestens bei besagtem Vordermann auf Granit. Denn der hat sich jetzt eingekeilt und kann weder seit- noch vorwärts.

Eine Fallbeispiel

Am frühen Morgen des 4. Februar 2014 auf der A 45 zwischen dem Kreuz Dortmund-Süd und dem Westhofener Kreuz: Vollsperrung wegen eines Unfalls. Rettungsfahrzeuge fuhren bereits durch den Stau. Vielen Autofahrern vermittelte das den Eindruck, den Verunglückten würde bereits ausreichend geholfen. Und vielleicht könnte man nun ein Stück in die Mitte fahren und endlich etwas sehen… Ein trügerischer Eindruck, denn es folgten weitere Rettungsfahrzeuge zur Unterstützung der Situation. Diese standen nun im Stau. Wertvolle Sekunden zerrannen, die nötige Hilfe am Unfallort konnte nicht geleistet werden.

Für die Unfallopfer ist das unter Umständen lebensbedrohlich, entscheiden für sie doch manchmal Augenblicke über Leben und Tod. "Rettungsgassen in Rückstaus sind für Verletzte die am Unfallort auf Hilfe warten lebenswichtig! Das könnten auch Sie oder ein Familienmitglied sein! Halten Sie die Rettungsgasse bis zum Auflösen des Staus frei!“, appelliert unser Ansprechpartner bei der Dortmunder Polizei.

Aber wie verhalte ich mich richtig?

Das Wichtigste zuerst: Laut Straßenverkehrsordnung §11 (2) müssen Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung eine Rettungsgasse bilden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder still stehen. Anders gesagt bedeutet das, dass Fahrer nicht erst warten dürfen, ob es sich beispielweise um einen längeren Stau handelt oder welche Ursache der Stau hat, sondern umgehend eine Rettungsgasse zu bilden haben. Das ist alleine schon deshalb sinnvoll, weil es Rettungskräften ermöglicht, eine Rettungsgasse schnellstmöglich zu nutzen, ohne dass Fahrzeuge erst umständlich rangiert werden müssen. In diesem Sinne entschied auch das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 20.09.2022 Az. 2 Ss (Owi) 137/22).
Eine Rettungsgasse zu bilden bedeutet, dass Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit rechts wie möglich fahren und auf der linken Seite so weit links wie möglich. Bei zwei Fahrstreifen wird also die Mitte geräumt, bei drei Fahrstreifen wird zwischen der linken und der mittleren Spur eine Rettungsgasse gebildet. Lassen Sie die Rettungsgasse auch nach der Durchfahrt der Polizei- und Rettungsfahrzeuge offen, denn weitere Fahrzeuge könnten folgen.
 
"Rettungsfahrzeuge sind groß und brauchen Platz. Wer nicht weit genug am Rand steht, bekommt unter Umständen einen Spiegel abgefahren“, sagt der Polizist. "Bleiben Sie im Fahrzeug und laufen Sie nicht in der Rettungsgasse herum. Das ist lebensgefährlich, denn Rettungsfahrzeuge sind nicht gerade langsam.“

Zurück zum geschilderten Beispiel: Die beiden verletzten Personen auf der A 45 brauchten schnelle Hilfe vor Ort. Die Feuerwehr musste mit schwerem Gerät anrücken, um einen der beiden Verunfallten aus dem Wrack zu befreien.
Gerade bei größeren Unfallszenarien hat man mit einem umfangreichen Aufgebot von Krankenwagen, Feuerwehr, Notarzt und Polizei zu rechnen. Kommen sie nicht durch, kann es für die Verletzten lebensgefährlich werden.

Quelle ADAC e.V.

Jeder trägt Verantwortung

Auch wenn kein Unfall zu sehen ist, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse zwischen der linken und daran angrenzenden Fahrspur frei machen.

Sollte man sich nicht daran halten, kann das auch strafrechtliche Folgen haben. Nach § 49 Absatz 1 Nummer 11 der Straßenverkehrsordnung begeht derjenige, der die Rettungsgasse blockiert, eine Ordnungswidrigkeit und muss mindestens 20 Euro Verwarngeld zahlen.

Noch schlimmer ist es aber, wenn Unfallopfer wegen Fehlverhaltens lange auf Hilfe warten müssen. "Wenn jemandem nicht geholfen werden kann, weil die Rettungsgasse blockiert ist, droht sogar eine Strafanzeige. Außerdem gibt es zivilrechtliche Folgen. Das kann in die Hunderttausende gehen, wenn nachweisbar ist, dass jemand zum Beispiel Behinderungen davon trägt, weil ihm nicht schnell genug geholfen werden konnte“, weiß unser Ansprechpartner bei den Ordnungskräften.

Strafen für Nichtbildung einer Rettungsgasse

Die Strafen für die Nichtbildung einer Rettungsgasse fallen je nach konkreter Sachlage unterschiedlich aus. Außerdem können Strafen auch je nach individueller Vorgeschichte des Fahrzeugführers variieren. In aller Regel müssen Autofahrer aber mindestens mit folgenden Strafen rechnen:

Beschreibung

BußgeldPunkteFahrverbot
Trotz stockenden Verkehrs bildeten sie auf der Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen. 200 € 2  1 Monat
...mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
...mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
...mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn zu schaffen. 280 € 2 1 Monat 
...mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat 
...mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat 

*Stand: 2020

Manche Autofahrer kommen im Stau auf ganz merkwürdige Ideen: "Wer es eilig hat und hinter den Rettungsfahrzeugen her fährt, wird angehalten und bekommt eine Anzeige. Egal welche Termine man hat: Man sollte überlegen, wie es einem selbst gehen würde, wenn man Unfallopfer wäre.“

Die Rettungsgasse, die für Unfallopfer überlebenswichtig sein kann, kostet die Autofahrer nichts, nicht einmal Zeit: "Ob ich nun ein paar Meter links oder rechts stehe, macht keinen Unterschied. Ich sehe nicht mehr und komme auch nicht schneller weg“, erklärt der Experte. "Im Gegenteil: Es ist unlogisch. Man möchte schnell wegkommen, blockiert die Rettungsgasse, wodurch die Unfallstelle nicht geräumt werden kann. Und dann beschweren sich manche Leute noch, dass nicht schnell genug geräumt wird.“ Es sollte also jeder Platz machen – auch im eigenen Interesse.

Ein abschreckendes Beispiel

Beispiele dafür, wie es nicht laufen soll, gibt es leider zuhauf. Exemplarisch dafür soll das nachfolgende Video stehen. Unsere Bitte: Machen Sie es im nächsten Stau besser!

Fazit

Muss man da noch lange überlegen? Nein, denn gerade wir als Autofahrer zählen auf Hilfe, die Rettungskräfte, Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr leisten. Und wir können dankbar sein, dass diese in den allermeisten Fällen auch schnell vor Ort sind. Hier muss keine moralische Grundlage bemüht werden, denn es geht um Leben oder Tod.

Also: Platz machen für die Retter!

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Fotos dieses Artikels:
Quelle: ADAC e. V, Shannon Rapp

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