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Pkw-Kauf: Rücktritt wegen nicht komplett nutzbarem Tankinhalt?

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Manche nehmen es ganz genau. Und das auch beim Fassungsvermögen ihres Neuwagens. Wenn dort mal nicht das letzte Tröpfchen Sprit nutzbar ist, stellt das für den Besitzer eines Porsches schon mal einen Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag dar. Ist das rechtens?

Porsche gekauft, Tank zu klein?

Zur Sache: Ein Privatmann hat sich für ca. 176.500 Euro ein neues Porsche 911 Turbo S Cabriolet gekauft. Doch die Freude währt kurz, denn der Autobesitzer stellt schnell fest, dass er nicht die angegebene Füllmenge des - laut Herstellerangabe - 67 Liter fassenden Tanks nutzen kann.

Denn nach nur 59 Litern verfahrenen Benzins zeigt der Bordcomputer bereits eine Restreichweite von 0 Kilometern an. Das erzürnte den Porsche-Eigner so sehr, dass er nicht nur die Konstruktion des Kraftstofftanks, sondern auch gleich die Tankinhalts-Messung und die Restreichweite-Berechnung bemängelte und vor dem Oberlandesgericht Hamm um Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückgabe seines Geldes klagte.

Wie fiel das Urteil aus?

Um es kurz zu machen: Die Klage vor dem Oberlandesgericht blieb erfolglos und eine Rückabwicklung des Fahrzeugs musste nicht erfolgen. Denn nach Ansicht des Gerichts stellt die Tatsache, dass nicht die gesamte Füllmenge nutzbar ist, keinen Sachmangel dar, ferner handele es sich um den Stand der Technik.

Der Grund für den Entscheid des Gerichts ist, dass bei einem Porsche immer ca. 3 Liter Benzin im Tank verbleiben, die u.a. dem Schutz des Motors z.B. vor Schwebeteilchen im Benzin dienen sollen. Sogar drei weitere Liter vorher zeigt die Restreichweitenanzeige des Bordcomputers „0“ verbleibende Kilometer an, um ein Ansaugen von Luft durch die Kraftstoffpumpe und damit einhergehenden Schäden zu vermeiden. Die Anzeige des Bordcomputers über die noch gefahrlos zurückzulegenden Kilometer (Restreichweite) sei kein Mangel (Az.: 28 U 165/13).

Fazit

Manche Leute haben ihre ganz eigenen Vorstellungen von Daten, Fakten und Sollwerten. Und das ist auch gut so. Allerdings in diesem Falle stellte die Anzeige der Restreichweite den „Stand der Technik“ dar und hat durchaus auch praktischen Nutzen. Denn wer möchte schon ohne Sprit und mit Motorschaden auf der Landstraße liegenbleiben, weil er das letzte Quäntchen Benzin in seinem Tank nutzen wollte, um die nächste Tankstelle zu erreichen? Macht keinen Sinn, oder?

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