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Urteil im Abgasskandal: VW gerät in Bedrängnis

Veröffentlicht in Allgemein

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Erstmals seit Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im September 2015 hat ein deutsches Gericht entschieden, dass ein Autohändler ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug zurücknehmen sowie den Kaufpreis des Autos erstatten muss. Dem Konzern droht eine neue Klagewelle.

Bislang konnte der Wolfsburger Autobauer alle Klagen abschmettern. Doch das Landesgericht München I (LG München I Az.: 23 O 23033/15) sorgte mit seinem Urteil für ein Novum. Im VW-Abgasskandal hat erstmals ein deutsches Gericht einen Autohändler dazu verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, berichtet "Stern TV".

Der Fall

Foto/Quelle: © Volkswagen AGNachrüstung des Motors Foto/Quelle: Copyright © Volkswagen AG

Ein Ehepaar aus München hatte geklagt. Sie hatten sich für einen Seat Ibiza mit einem 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189 entschieden. Das Ehepaar hatte beim Neuwagenkauf bewusst nach einem Auto mit niedrigen Abgaswerten gesucht und hätten den Wagen mit diesem Motor nicht gekauft, wenn der höhere Stickoxid-Ausstoß bekannt gewesen wäre. Sie folgten allerdings der Empfehlung des Verkäufers und entschieden sich für den "Schummel-Diesel".

Das Urteil

Laut Urteil hat das Ehepaar nun Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises –  samt der Zuzahlung für Extras. Macht nach Abzug einer geringen Pauschale (1.594,89 Euro) für die rund 27.000 gefahrenen Kilometer: 17.930,54 Euro plus Zinsen. In der Begründung des Richters heißt es: "Die Klage ist indes zulässig und begründet, weil dem Kläger ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zusteht."

In anderen Worten: Das Ehepaar wurde getäuscht, so der Richter in der Urteilsbegründung. Es habe beim Neuwagenkauf bewusst nach einem Auto mit niedrigen Abgaswerte gesucht. Zudem sei die angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels – in diesem Fall weit über sechs Monate – verstrichen. Die Richter werfen dem Konzern Zeitspiel vor.  

Die Folgen

Volkswagen bestätigte das Urteil, teilte aber zugleich mit, dass man in Absprache mit dem Händler Berufung einlegen werde. Das Urteil stelle eine Ausnahme dar, so der Autokonzern. "Es gibt bisher zwölf Entscheidungen von Gerichten. Elfmal haben die Richter die Klagen abgewiesen und damit zugunsten von Volkswagen entschieden", erklärte VW-Sprecher Nicolai Laude.

Lediglich das Urteil des Landesgerichts München habe in erster Instanz der Klage gegen den Händler stattgegeben. Die bisherigen Gerichtsentscheidungen legten nahe, dass es für die Autobesitzer zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen genutzt werden. Ein Bochumer Gericht entschied, es liege keine "erhebliche" Pflichtverletzung vor (Urteil vom 16.03.2016 - I-2 O 425/15).Foto/Quelle: © Volkswagen AG© Volkswagen

Freigabe für Rückrufe

Nach monatelangen Verzögerung kommt die Rückruf-Aktion von millionenfach manipulierten VW-Diesel ins Rollen. Der Wolfsburger Autobauer meldete die behördliche Freigabe für die Nachbesserungslösungen bei weiteren 1,1 Millionen betroffenen Fahrzeugen der Marken VW-Pkw, VW-Nutzfahrzeuge und Audi, nachdem die Rückruf-Aktion in Frühjahr ins Stocken geraten ist.
Mit der jüngsten Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist nun der Weg frei, dass erste Halter von VW-Tiguan- und VW-Caddy-Modellen, die mit dem Skandal-Motor EA 189 als 2,0-Liter-Hubraum-Variante ausgestattet sind - demnächst Post bekommen und in die Werkstatt dürfen.

Insgesamt hat das KBA laut Volkswagen damit bisher gut 2,5 Millionen Konzern-Fahrzeuge europaweit zur Umrüstung freigegeben. In Summe sind auf dem Heimatkontinent 8,5 Millionen Diesel von den Manipulationen bei der Motorsoftware betroffen. Etwa 800.000 Fahrzeuge können hierzulande nun in die Werkstatt, bei denen die Halter absehbar angeschrieben werden oder auch schon Post bekommen haben.

Fazit

Obwohl das Münchener Urteil vom Fahrzeughersteller als Ausnahme angesehen wird, droht dem Wolfsburger Autobauer eine neue Klagewelle mit vielleicht noch teureren Folgen als in den USA. Alleine am Landesgericht Braunschweig sind derzeit noch 46 Klagen von Autokäufern gegen VW in der Warteschleife. Bislang kannte man teure Rückkäufe von manipulierten Diesel-Pkw von VW nur in den USA, wo die Rechtsprechung verbraucherfreundlich ist. Das Münchener Urteil bringt den Konzern nun in Bedrängnis. Der Urteilspruch könnte das Ende der Hinhaltetaktik bedeuten, wenn es um die Fahrzeuge, die nicht einfach mit einem Software-Update sauberer gemacht werden können. VW könnte eine schnelle, aber teure Lösung wählen und sich für eine Rundumnachrüstung der Autos entscheiden. Doch ob dies wirklich eine Option ist, kann bezweifelt werden…

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Quelle: © Volkswagen AG


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