Mängelbeseitigungsansprüche außerhalb der Garantiezeit

Das eigene Fahrzeug ist gerade aus der Garantiezeit raus, woraufhin unvermittelt ein erheblicher Schaden eintritt. Hier gilt es genau zu prüfen, welche Art Fehler vorliegt, denn bei sogenannten bauartbedingten Mängeln müssen die Fahrzeughersteller oft auch dann nachbessern, wenn Verbraucher ihre Garantiezeiträume überschritten haben.