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Nach einem Unfall: Wer sucht jetzt die Werkstatt aus?

Veröffentlicht in Unfall

Die haftende Versicherung versucht bei Unfällen immer häufiger Einfluss zu nehmen, wie und wo der Geschädigte sein Auto reparieren lässt. Diese sogenannte Schadensteuerung, die eigentlich nur für Kasko-Schäden in Verbindung mit Verträgen mit Werkstattbindung gilt, und somit für den Geschädigten irrelevant ist, ist mit Vorsicht zu genießen. Wann Versicherungen mitreden dürfen und worauf Sie als Autofahrer dringend achten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUVersicherungen versprechen Rundum-Sorglos-Paket

Es hat ordentlich gekracht und zwei verunfallte Autos stehen mitten auf der Kreuzung. In so einem Moment ist der Schreck für die Fahrer groß. Gleichzeitig gibt es jedoch viel zu regeln: Die Polizei kommt, der Wagen muss abgeschleppt werden, ein Leihwagen muss her. In solchen Situationen sind viele Autofahrer dankbar, wenn die Versicherung ihnen die Arbeit abnimmt. Nicht ganz uneigennützig versprechen viele Versicherungen in diesen Momenten ein Rundum-Sorglos-Paket. Egal ob es die eigene oder die gegnerische Versicherung ist, die Angebote lauten meistens: „Wir kümmern uns um alles. Sie erhalten einen Leihwagen, wir holen Ihr Auto ab und in ein paar Tagen erhalten Sie es instand gesetzt und gereinigt zurück. Sie brauchen sich also weder um einen Anwalt noch um ein Gutachten zu kümmern!“.

Was auf den ersten Blick nach tollem Service aussieht, kann für die Versicherten schnell große Nachteile mit sich bringen, denn durch die Versicherungen werden die Unfallschäden in sogenannte Partnerwerkstätten gesteuert. Diese folgen bei der Reparatur u.a. den von den Versicherungen festgelegten Vorgaben. Mit diesen verpflichten sie sich z.B., zu geringeren als normalerweise für die Instandsetzung üblichen Kosten, abzurechnen. Fest steht jedoch, dass im Haftpflichtschadenfall der Geschädigte immer das Recht hat, einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen und den Reparaturbetrieb frei zu wählen. Gleiches gilt für die Beauftragung eines Gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen, wenn der Schaden eindeutig höher als 750 Euro ist.

Bei Kaskoschäden kommt es auf die Versicherungsbedingungen an: Wurde ein Vertrag mit Werkstattbindung geschlossen, dann hat die Versicherung grundsätzlich das Recht, die Schadensteuerung zu übernehmen. Für den Versicherten ist dies oftmals eine böse Überraschung, denn den meisten ist es erfahrungsgemäß überhaupt nicht bewusst, dass ein Vertrag mit Werkstattbindung unterschrieben wurde.

Das gilt bei Kaskoschäden

Liegt die Unfallschuld beim Versicherungsnehmer oder hat etwa ein Hagelschauer das Auto verbeult, zahlt in der Regel die eigene Kaskoversicherung die Reparatur. Speziell bei Kaskoverträgen bieten Versicherungen oft günstigere Tarife mit Werkstattbindung an. Das heißt, die Versicherung arbeitet in dem Falle ausschließlich mit ihren Partnerwerkstätten, die dann die Instandsetzung der Fahrzeuge übernehmen.

"Viele Kunden mit Werkstattbindung wissen gar nicht, dass sie einen Vertrag mit einer derartigen Schadensteuerungsklausel unterschrieben haben“, berichtet uns ein Kfz-Meister von seinen Erfahrungen. Nach einem Unfall kommen immer wieder Stammkunden zu ihm, die nach dem Gespräch mit der Versicherung ihr Auto wieder abholen müssen, um es anschließend in eine Partnerwerkstatt der Versicherung zu bringen. Den meisten sei gar nicht bewusst gewesen, was sie da unterschrieben haben. Doch es gibt auch andere Fälle: So wurde ein Kunde von seiner Versicherung bedrängt, die Partnerwerkstatt aufzusuchen, obwohl überhaupt keine Werkstattbindung bestand. Der Kfz-Meister konnte den Fall zwar mit der Versicherung klären, meint dazu jedoch, "das ist totaler Mist für den Kunden und uns raubt es Arbeitszeit und Nerven!“.

Foto: AUTOFAHRERSEITE.EUDas gilt bei Haftpflichtschäden

Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn der Versicherte einen Unfall verursacht. Sie sorgt dafür, dass dem Unfallgegner möglichst keine Nachteile durch den Unfall entstehen. Trägt ein Unfallbeteiligter keine Schuld am Unfallhergang, so hat er als Geschädigter das Recht, in die Werkstatt seiner Wahl zu gehen. Zudem darf er sich zur rechtlichen Unterstützung an einen Anwalt wenden und bei Schäden, die eindeutig über der Bagatellschadengrenze von 750 Euro liegen, einen unabhängigen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen.

Manche Versicherungen versuchen, auch auf die durch einen Unfall Geschädigten Einfluss zu nehmen, indem sie diesen gegenüber ankündigen: "Falls Sie uns die Abwicklung nicht überlassen, dann müssen Sie länger auf Ihr Geld warten!“. Die Erfahrungen von Versicherten zeigen jedoch, dass, falls weder unabhängige Gutachter noch Anwälte eingeschaltet werden, die Geschädigten oftmals nicht den Schadensersatz erhalten, der ihnen zusteht. "Viele große Versicherer ziehen von den Rechnungen erst mal etwas ab. Außerdem vergessen die Geschädigten oft, Nutzungsausfall oder eine Kostenpauschale für ihre eigenen Aufwendungen wie Telefonate und Briefe geltend zu machen." Und wenn das Auto zur Reparatur in der Werkstatt ist, nehmen manche eben das Fahrrad.

"Auch in dem Fall stünde ihnen eigentlich eine Entschädigung für einen Pkw zu", erklärt eine Fachanwältin für Verkehrs- und Versicherungsrecht. „Mit Anwalt werden die Schäden in der Regel einfach korrekter reguliert“, ergänzt Sie uns gegenüber. Einige korrekte Fälle, in denen es für die Geschädigten nicht rund lief, hat ein Kfz-Meister einer unabhängigen Werkstatt erlebt. So tauchten immer wieder reparierte Unfallwagen von Partnerwerkstätten in seiner Werkstatt auf, die von der Reparaturqualität eher „durchwachsen“ seien. Von „höchst zufriedenen Kunden“ bis hin zu Schäden, die durch die Reparatur von Partnerwerkstätten entstanden seien, habe er schon vieles gesehen.

Kontrollinstrumente fehlen

"Ein großes Problem ist, dass sich die Partnerwerkstätten mit der Versicherung in ein Boot setzen. Bei dem dann entstehenden Ungleichgewicht zwischen 'Groß und Klein' besteht für die Werkstatt und deren Kunden schnell das Risiko, dass die Versicherung ihre Position ausnutzt. Es fehlt jegliches Kontrollinstrument, wenn der Gutachter ausgeschaltet wird“, berichtet uns der Kfz-Meister. Und das sei schlecht für die Kunden und für die Versicherungen. Die Kunden bekämen mitunter nicht die Reparatur, die ihnen zusteht. Und auch für die Versicherungen fehle die Kontrolle, denn ein Gutachter verhindert auch, dass die Geschädigten oder die Werkstätten den Schaden ggf. zu hoch ansetzen.
Trotz allem ist, seiner Einschätzung nach, der Kfz-Meister der kompetentere Ansprechpartner, wenn es um die Einschätzung des tatsächlichen Reparaturvolumens geht.

So hatte der Kfz-Meister in einem konkreten Fall beim Einbau der Frontscheibe noch eine Leiste ersetzen müssen und an einer Ecke zusätzliche Dichtmasse gebraucht. Der Prüfdienst der Versicherung entschied jedoch vom Schreibtisch aus, dass dies nicht nötig gewesen sei, und kürzte die Rechnung. „Wenn die alte Leiste nicht mehr zu gebrauchen ist, muss die Versicherung mir die Entscheidung überlassen, eine neue einzusetzen. Ich will keinen Ärger mit meinen Kunden haben und arbeite daher immer gründlich und nach Herstellervorgaben“, erklärt der Kfz-Meister gegenüber AUTOFAHRERSEITE.EU. Wenige Wochen später überwies die Versicherung übrigens kommentarlos den fehlenden Betrag.

Grafik: M. Wiele, Autofahrerseite.euFazit

Kennen Sie Ihre Rechte und fordern Sie diese ein, denn letztendlich sind Sie es, die im Schadensfall mit der Unfallinstandsetzung und Abwicklung leben müssen. Und wer fährt schon gerne mit einem halb fertigen oder nur lieblos instand gesetzten Auto herum. Prüfen Sie bei bestehenden und neuen Verträgen dringend, ob Ihnen ein Vertrag mit Werkstattbindung vorgelegt wurde.

Durch diesen können Sie zwar bei der Kaskoversicherung im besten Fall bis zu 20% sparen – im Falle eines Schadens verlieren Sie jedoch die Kontrolle darüber, wer Ihr Fahrzeug repariert. Und verstoßen Sie dann gegen die Kaskobedingungen, ist der Versicherungsgeber möglicherweise berechtigt, die Leistungen sogar umfangreich zu kürzen. Vorsicht ist z.B. auch bei den Online-Anträgen der HUK geboten. Hier ist der Haken für die Schadensteuerung bereits vorbelegt. Daher unser Tipp: Möchten Sie Ihr Fahrzeug auch in Zukunft weiter in der Werkstatt reparieren lassen, der Sie vertrauen, dann stimmen Sie beim Abschluss Ihrer Autoversicherung auf keinen Fall der Werkstattbindung zu und machen Sie von Ihrem Recht auf freie Werkstattwahl Gebrauch!

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

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