Radarwarngeräte: Kauf verboten, Umtausch möglich?
Quelle: AXA Konzern AG
Auch wenn in der Informationslandschaft des Internet viele verschiedene Meinungen und Urteile bezüglich des Betriebes und dem Erwerb von Radarwarngeräten kursieren, ist die Rechtslage eindeutig. Was allerdings verwundert, ist das „Umtauschrecht“ eines vermeintlich illegalen Artikels. Wir klären auf.



