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Dieselskandal: Auch Fiat Ducato Wohnmobile betroffen?

Veröffentlicht in Allgemein

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat festgestellt, dass auch Wohnmobile auf Fiat Ducato Basis vom Abgasskandal betroffen sind. Sie stoßen bis zu 19-mal mehr giftiges Stickoxid aus, als erlaubt ist. Fahrzeuge des Herstellers Fiat überschreiten den Stickoxid-Grenzwert um bis zu 12,2-mal, sagt die Deutsche Umwelthilfe. Auch die VW AG ist mit dem Bulli T5 California erneut negativ aufgefallen.

Die spezialisierte Anwaltskanzlei Fuest hat bereits drei Deckungszusagen für Mandanten erhalten und die entsprechenden Klagen an Zivilgerichten eingereicht. Es geht um Schadensersatz in erheblicher Höhe, da Wohnmobile regelmäßig hochpreisig verkauft werden. Die Kunden sind damit konfrontiert, dass ihre hohe Investition in ein Wohnmobil entwertet ist. Viele Kunden haben einen Teil ihrer privaten Altersvorsorge investiert, um die Ruhestands–Reisepläne verwirklichen zu können. Umso größer ist die Enttäuschung, dass Fiat und die VW AG auch in diesen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen installiert haben, um gesetzliche Vorgaben zu unterlaufen.

Bereits im Jahr 2016 wies die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei Fiat-Ducato-Wohnmobilen erhebliche Abweichungen nach. Demnach schaltet sich die Abgasreinigung nach 22 Minuten Straßenbetrieb einfach ab. Auch der ADAC stellte Untersuchungen beim Fiat Ducato an – mit ähnlichem Ergebnis: Im Fahrbetrieb stieß der Fiat Ducato ca. 1.200 mg Stickoxid aus. Erlaubt sind bei der Euro 5 Norm allerdings nur 180 mg. Bei einem weiteren Fiat Ducato Wohnmobil mit Multijet-EU6-Motor stellte die DUH eine Stickoxid–Überschreitung um den Faktor 12,2 fest. Betroffen sind Wohnmobile der Baujahre 2012 bis 2017. Die Wohnmobil-Aufbauten können sehr unterschiedliche Markennamen tragen wie Pössl, Bocklet, Carthago, Concorde, Knaus, Carado Ducato, Dethleffs, Roller, Dopfer, Form IT, Kerkamm, Challenger, Laika, Morelo, Niesmann Bischoff, Notin, Pilote, Le Voyageur, Phoenix, Protec, Swift, Woelcke und weitere. Verantwortlich ist jedoch nicht der Aufbauer, sondern der Hersteller des im Wohnmobil verbauten Motors, also die FCA (Fiat Chrysler Automobiles) Italy S.p.A. bzw. ihre Muttergesellschaft Stellantis N.V.

Das KBA prüft bereits rechtliche Schritte

Am 11. Juni 2021 teilte das KBA mit, dass es rechtliche Schritte gegen den Motorenhersteller prüft, damit die Unzulässigkeiten in den betroffenen Fahrzeugen entfernt werden. Nach Einschätzung der Kanzlei Fuest könnten die zuständigen Behörden in den kommenden Monaten Maßnahmen anordnen, die sich dann auch gegen die Wohnmobil–Halter richten.

Als erstes deutsches Gericht verurteilte das LG Koblenz im März 2021 die FCA Italy S.p.A. zu Schadensersatz aufgrund sittenwidriger Schädigung (Urteil vom 01.03.2021, Az. 12 O 316/20). Das Gericht sprach dem Halter eines Wohnmobils vom Typ Roller Team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 eine Entschädigung in Höhe von 52.484,12 Euro zu. Die Firma Fiat Chrysler Automobiles (FCA) heißt inzwischen „Stellantis N.V.“. In der Zwischenzeit sind weitere Urteile gegen FCA sowie gegen die neue Muttergesellschaft Stellantis N.V. ergangen:

  • Landgericht Görlitz (Urteil vom 11.05.2021, Az.: 5 O 28/21) – Das Gericht spricht dem Besitzer eines Wohnmobils Challenger 398 XLB Special Edition auf Basis Fiat Ducato Schadensersatz zu.
  • Landgericht Gera (Urteil vom 31.05.2021, Az.: 7 O 103/21) – Das Gericht spricht dem Besitzer eines Wohnmobils, Modell T 337 / Hersteller Carado Ducato, Schadensersatz zu (Streitwert 50.710,60 €).
  • Landgericht Stade (Urteil vom 15.04.2021, Az.: 2 O 12/21) – Das Gericht spricht dem Besitzer eines Wohnmobils vom Hersteller Forster, Basisfahrzeug Fiat Ducato, 2,3-Liter-Motor, Euro 6b Norm Schadensersatz zu (Streitwert 57.000 €).
  • Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 09.07.2021, Az.: 19 O 737/21) – Das Gericht spricht dem Besitzer eines Wohnmobils vom Typ Sun Ti 650 MF Platinum Selection (Knaus), mit Basisfahrzeug Fiat Ducato Schadensersatz zu. (Streitwert 63.350 €).

Die Kanzlei Fuest empfiehlt, Wohnmobile auf Fiat Ducato – Basis der Baujahre 2012 – 2017 sowie VW T5 „California“ Campingbullis anwaltlich prüfen zu lassen und ggf. Schadensersatz zu fordern.

Der Autor hat von 2018 bis heute für seine Firmenkunden und für Verbraucher über 100 Diesel–Verfahren abgeschlossen. Die erstrittenen Schadensersatz–Höhen für die Kunden liegen zwischen 2.000,00 und 15.000,00 Euro pro Fahrzeug, ohne dass die Kunden Rechtsverfolgungskosten tragen mussten. Weitere noch laufende Verfahren werden in 2021 vor Gericht verhandelt oder voraussichtlich durch Vergleiche gelöst.

Als Netzwerkanwalt gewährleistet Pascal Fuest für Leser von AUTOFAHRERSEITE.EU eine kostenfreie anwaltliche Erstprüfung. Nutzen Sie hierfür bitte das untenstehende Kontaktformular. Als Anhang bitte das bereits erhaltene Rückrufschreiben oder die Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins beifügen.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Pascal Fuest / Ralf Galow
Fotos dieses Artikels:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union


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