Auffahrunfall: Nicht immer ist der Hintermann schuldig
Unfallschaden: Wann hat man das Recht auf ein Gutachten?
Viele kleinere Unfälle liegen rund um die Bagatellschadengrenze von 750 Euro. Für Fälle wie diese möchten sich die Versicherungen oftmals die Kosten für Gutachten, die bei dieser Schadenhöhe in der Regel zwischen 200 und 300 Euro liegen, sparen. Daher wird immer wieder darüber diskutiert, wann der Geschädigte das Recht auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen hat.
Wiederholungstäter: Führerscheinentzug bei kleineren Vergehen
Bremsweg, Anhalteweg, Reaktionsweg: Was bedeutet das nochmal?
Irgendwann hat man das ja auch mal in der Fahrschule gelernt, aber nicht jeder Autofahrer kennt noch die Details der Berechnungen. Dabei ist es von unschätzbarem Vorteil im täglichen Straßenverkehr, den Anhalte- und Reaktionsweg genau definieren zu können. Also, wie berechnet man noch einen Bremsweg? Wir helfen weiter.
Steinschlag: Bei verursachten Schäden Nachweispflicht
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Überholverbot: Der Name ist Programm!
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