Unfallschäden: Vorsicht vor Ferngutachten!
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
Die Regulierung von Unfallschäden ist ein Milliardengeschäft. Angesichts dessen ist es kein Wunder, dass viele Versicherungsunternehmen Kosten einsparen wollen, um die Gewinne maximieren zu können. Vielfach werden die Reparaturkosten gekürzt. Nun wollen die Versicherungen auch bei den Gutachten sparen und planen die Begutachtung von Schäden per Smartphone oder Drohne. Ist dies im Interesse der geschädigten Autofahrer?
Umweltplakette auch für Elektroautos Pflicht
Gesetzesänderung: Verschärfung der Winterreifenpflicht
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
In Zukunft muss beim Winter-Neureifenkauf besonders genau hingeschaut werden. Der Bundesrat hat eine Gesetzesverschärfung beschlossen, welche Reifen künftig als Winterreifen gelten. Dies gilt uneingeschränkt für alle Reifen. Zudem wurden Bußgelder erhöht und die Frage der Halterhaftung deutlicher formuliert. Die AUTOFAHRERSEITE.EU klärt Sie auf, worauf Sie achten müssen.
Radarwarngeräte: Kauf verboten, Umtausch möglich?
Quelle: AXA Konzern AG
Auch wenn in der Informationslandschaft des Internet viele verschiedene Meinungen und Urteile bezüglich des Betriebes und dem Erwerb von Radarwarngeräten kursieren, ist die Rechtslage eindeutig. Was allerdings verwundert, ist das „Umtauschrecht“ eines vermeintlich illegalen Artikels. Wir klären auf.
Wann darf man den Warnblinker benutzen?
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
Ein typisches Szenario in Großstädten: Ein Fahrzeug parkt in zweiter Reihe und der Warnblinker ist angeschaltet. Für die Meisten das Zeichen, dass der Fahrzeughalter eben "nur kurz" weg ist oder nur von kurzer Dauer im Halteverbot steht. Doch ein solcher Gebrauch der Warnblicklichtanlage ist falsch und es drohen sogar gleich mehrere Bußgelder auf einmal.
Keine Überziehung der "Pickerl"-Untersuchung mehr
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
Die Nachfrist bei der §57a-Begutachtung oder auch "Pickerl"-Begutachtung war bisher so geregelt, dass nach dem gelochten Datum ein einheitlicher Überziehungszeitraum von vier Kalendermonaten erlaubt war. Ab dem 20. Mai 2018 gibt es diese einheitliche Nachfrist für viele Fahrzeuge und Anhänger nicht mehr. Es gilt dann nur eine Vorfrist von 3 Monaten. Welche Fahrzeuge betroffen sind und welche Übergangsfristen es gibt, haben wir für Sie recherchiert.







