Worauf man bei einem Versicherungswechsel achten sollte!

Im November eines jeden Jahres buhlen speziell die Autoversicherer um Kunden, denn wer wechseln will, muss bis zum 30.11. gekündigt haben, damit der Wechsel zum 01.01. möglich wird. Doch Achtung: Prüfen Sie bei neuen Verträgen dringend, ob Ihnen ein Vertrag mit Werkstattbindung vorgelegt wird.
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Viele Autofahrer sind unsicher, wenn es um die Bestimmungen bezüglich der Abwicklung von Reparaturen an Ihrem Fahrzeug geht. Wie ist es denn z.B. mit der freien Werkstattwahl bei Garantiereparaturen? Müssen diese dem Garantiegeber überlassen werden oder kann man auch eine Werkstatt seiner Wahl mit den Reparaturen beauftragen? Autofahrerseite.eu klärt auf …
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